Das Ende der Einebnungsarbeiten
Mit dem Ende der Entfestigungsmaßnahmen am 1. November 1922 waren die Arbeiten an der Feste Kaiser Alexander noch nicht abgeschlossen. Erst am 13. August 1923 wurden die 1922 zunächst parallel zur Entfestigung durchgeführten und im Folgejahr weiter betriebenen Einebnungarbeiten für die Stadt Koblenz beendet. Bedingt durch die Hyperinflation beliefen sich die Kosten für die letzten Bauabschnitte auf insgesamt 3,1 Milliarden Mark.
Bereits am 28. Juni 1922 waren die Mehrarbeiten zur Einebnung von Teilen der Feste Kaiser Alexander zwischen der Reichsvermögensverwaltung für die besetzten rheinischen Gebiete und der Stadt Koblenz vertraglich festgeschrieben worden. Die Leitung der Maßnahmen übernahm das Koblenzer Entfestigungsamt, dem die Stadt „einen technischen Beamten“ zur Seite stellen sollte.(1) Allerdings konnten während der Entfestigung nicht alle geplanten Arbeiten in vollem Umfang durchgeführt werden. Die strikt verfolgte Beendigung der Entfestigungsmaßnahmen zum 1. Oktober 1922 und der geplante Einzug von französischen Besatzungstruppen in das Reduit der Feste zogen eine Einschränkung der Maßnahmen auf die „Herstellung eines erträglichen Zustandes im Kehlteil der rechten Flanke“ sowie das „Abflachen eines Teiles der äußeren Grabenwände in der rechten Flanke“ nach sich. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 1.961.186,85 Mark.(2) Etwa 118 Meter Grabenwände und auch ein Teil des Grabens blieben unbearbeitet, da die Erdmassen zum Verfüllen fehlten.(3)
Im Rahmen der sogenannten Erwerblosenfürsorge erhielt dann im Januar 1923 die Rheinische Bauindustrie G.m.b.H. den Auftrag für einen weiteren Bauabschnitt mit „Erd- und Abbrucharbeiten“,(4) durch den für einen Zeitraum von 100 Tagen 100 Arbeitslose eine Beschäftigung fanden.(5) Die Kosten für diesen ersten Abschnitt, bei dem 2.139,38 m² Mauern abgebrochen wurden, beliefen sich auf 144.643.518,00 Mark. Die restlichen Arbeiten des zweiten Abschnitts, die vom 20. April bis zum 13. August 1923 durchgeführt wurden, verursachten noch einmal Kosten in Höhe von 2.763.702.251,00 Mark. Die Gesamtkosten für beide Abschnitte betrugen 3.171.090.374,00 Mark.(6) Damit waren die vorbereitenden Arbeiten für eine spätere Nutzung als Bauland zunächst einmal abgeschlossen.
1924 ließ die Stadt ihre ursprüngliche Planung noch einmal zugunsten eines Stadions auf der rechten Seite des ehemaligen Werks ändern. Ähnliche Überlegungen gab es auch für die Feste Kaiser Franz, die Bubenheimer Flesche und die Rübenacher Schanze.(7) Über die Planungsphase kam auch dieses Projekt allerdings nicht hinaus, da die französische Armee die Liegenschaft auf der Karthause weiterhin für sich beanspruchte. Auf ein Tauschangebot der Besatzung konnte die Stadt in Ermangelung eines geeigneten Ersatzgeländes schon 1922 nicht eingehen.(8) Auch eine partielle Freigabe für den Bau des Sportplatzes erteilten die Franzosen nicht, so dass man das Vorhaben im Juni 1924 schließlich fallen ließ.(9)
Erst mit dem Abzug der französischen Truppen Ende 1929 war der Weg für weitere Planungen frei. Allerdings konnte die Stadt zunächst aufgrund ihrer katastrophalen finanziellen Lage – sie war „nahezu bankrott“(10) – keine Siedlungsprogramme auf der Karthause mehr auflegen. Überdies waren die Übernahmeverhandlungen mit dem Reich zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu einem Abschluss gekommen. Trotzdem meldete die Koblenzer Volkszeitung bereits 1932, dass die Stadt „sich auch das gesamte Gelände […] der Feste ‚Kaiser Alexander’ auf der Karthause gesichert“ hatte.(11) Mit Wirkung vom 1. Januar 1934 ging das Gelände schließlich in den Besitz der Stadt Koblenz über.
Matthias Kellermann
Anmerkungen
(1) Vertrag vom 28.06.1922., in: StAK Best. 623 Nr. 7259, S. 55-58, hier S. 58.
(2) Schreiben des Entfestigungsamts Koblenz Nr. 1777/22 vom 06.12.1922, in: StAK Best. 623 Nr. 7259, S. 98. Vgl. Kostenaufstellung der Stadt Koblenz, in: BArch Best. R 133 Nr. 130, S. 366. Danach zahlte die Stadt für diese Regulierung insgesamt 235.000,00 Mark.
(3) Vgl. Schreiben des Entfestigungsamts Koblenz Nr. 1777/22 vom 06.12.1922, in: StAK Best. 623 Nr. 7259, S. 98.
(4) Sitzung des Bauausschusses vom 13.01.1923, in: StAK Best. 623 Nr. 7259, S. 180.
(5) Vgl. Beschluss der Stadtverordneten-Versammlung zu Coblenz vom 17. Januar 1923, in: StAK Best. 623 Nr. 7259, S. 184. Dies hätte die sofortige Einstellung der Arbeiten bedeutet.
(6) Vgl. Schlussabrechnung über die Notstandsarbeiten auf der Feste Alexande sowie Abrechnung über die Notstandsarbeiten auf der Feste Alexander gem. II. Ausschreibung vom 13. April 1923, in: StAK Best. 623 Nr. 7259, S. 112-114 und S. 116f.
(7) Siehe Plan „Stadion in der Siedlung auf der ehem. Feste Alexander“, datiert Januar 1924, in: StAK Zug. 7/1993: Sportplätze in Koblenz-Lützel, auch Rübenacher Schanze, 1924-1941, S. 2.
(8) Vgl. Schreiben des Rheinarmee General-Stab 4. Büro Nr. 10246.2/4 vom 30.06.1922, in: BArch Best. R 133 Nr. 97, S, 196.
(9) Vgl. Handschriftliche Notiz sowie Schreiben D.O.B. XII 856 vom 16.06.1924, in: StAK Best. 623 Nr. 8078, S. 18.
(10) Lammert, S. 458.
(11) KVZ Nr. 165, 20.07.1932.
Abbildungen
Abb. 1: Sammlung M. Kellermann, Kassenschein von Stadt und Landkreis Koblenz, 20. August 1923