Die Stadt Koblenz ist am Gelände der Feste Kaiser Alexander interessiert
Für den zweiten Rückblick gehen wir zurück in den September 1921. Wie zuvor schon bei den ehemaligen Festungsgeländen auf dem Petersberg in Lützel, meldete die Stadt Koblenz auch Interesse an den militärischen Liegenschaften auf der Karthause an. Am 22. September 1921 fand auf Einladung der Koblenzer Reichsvermögensverwaltung diesbezüglich eine Zusammenkunft statt, in deren Verlauf Oberbürgermeister Karl Russell die Wünsche der Stadt in Bezug auf eine mögliche Verwertung der Feste Kaiser Alexander vorbrachte.
Der ebenfalls anwesende Oberstleutnant a. D. Hüger sah es als „zweckmäßig“ an, das Gelände schon während der Entfestigung „auf Kosten des künftigen Nutznießers“ einzuebnen und so für eine spätere Verwendung als „Villenstadtteil mit Gärten und Park“ vorzubereiten. Oberbürgermeister Russell erwiderte, dass die „Anregungen des Oberstleutnant Hüger […] allgemein mit den Plänen der Stadt“ übereinstimmen würden. Es sei geplant „auf dem Gelände Alexander Siedlungen zu schaffen„, wofür eine „Vermeidung von Trümmerfeldern bei der Entfestigung dringend gewünscht“ sei. Ungeachtet der noch zu klärenden Eigentumsfrage war die Stadt Koblenz daran interessiert, die Liegenschaft unentgeltlich zu übernehmen und sich an den bei der Entfestigung entstehenden Mehrkosten für die Wiederherstellung des Geländes zu beteiligen.(1) Anläßlich einer weiteren Besprechung am 6. Oktober 1921 legte Russell dar, wie er sich die Finanzierung der Arbeiten vorstellte: Man wollte „die Erwerblosenfürsorge für diesen Zweck in weitestem Umfange nutzbar machen […]“.(2)
Am 28. Oktober 1921 nahm dann auch das Deutsche Reich als Eigentümerin der Liegenschaft Stellung zu der Angelegenheit. Auf Seiten des Reichs war man der Ansicht, dass die Kosten für alle Maßnahmen, die über die von der I.M.K.K. geforderten Arbeiten hinaus gingen, von der Stadt zu tragen waren. Weil kein Geld vorhanden war, sah das Reich sich zudem außerstande, die Stadt in dieser Angelegenheit finanziell zu unterstützen. Da die Koblenzer Festungsliegenschaften „auf Grund des Reichseigentumsgesetzes vom 25.5.1873 in den Reichsbesitz übergegangen“ waren, sollten sie nach der Entfestigung und der Freigabe durch das Reich an das Land Preußen zurückfallen (sogenanntes „Heimfallrecht“). Eine Bedingung hierfür war allerdings die Zurückzahlung der geleisteten Entfestigungskosten. An weiterführenden Maßnahmen war das Reich nicht interessiert.
„Vorbehaltlich etwaiger späterer anderweitiger Regelung werden die Festungsgrundstücke an die Länder in dem Zustande übergeben, wie er sich nach durchgeführter Entfestigung entsprechend den Forderungen der I.M.K.K. ergibt. Seitens des Reiches wird daher auf die Gewinnung von Baugelände kein Wert gelegt, wenn ihm hierdurch besondere Kosten erwachsen sollten.„(3)
Zuständig für etwaige Übernahmeverhandlungen für das Gelände war somit das Land Preußen, was sich später als Hemmnis herausstellen sollte (das Gelände ging erst 1934 in den Besitz der Stadt über). Wie genau die Planungen der Stadt Koblenz für die Feste Kaiser Alexander ausgesehen haben, wird noch an späterer Stelle erläutert werden.
Matthias Kellermann
Anmerkungen
(1) Undatiertes Schreiben der Reichsvermögensveraltung Koblenz Nr. E/7a, „Notizen“, in: LHA Ko Best. 578,002 Nr. 6, Dokument Nr. 1244/21.
(2) Undatiertes Schreiben der Reichsvermögensverwaltung Nr. E/7a, in: BArch Bestand R 133 Nr. 96, S. 23.
(3) Schreiben des Reichsschatzministers Nr. V 4/6230.21 vom 28.10.1921, in: LHA Ko Best. 578,002 Nr. 6, Anlage zu Dokument Nr. 666/21.
Abbildungen
Abb. 1: Sammlung M. Kellermann, Fotografie der Photo Section N° 2, 18. Januar 1919