Gemäß Verfügung der I.M.K.K. sollten die Arbeiten des ersten Schleifungsabschnittes zum 10. März 1921, also etwa nach einem halben Jahr, abgeschlossen sein. Diese Frist sei, so das Koblenzer Entfestigungsamt, für die kleineren Werke wie die Rübenacher Schanze oder die Bubenheimer Flesche ausreichend, für die Feste Kaiser Franz allerdings zu kurz bemessen. Der stellvertretende Leiter des Amts Rabe schlug daher eine Fristverlängerung bis zum 30. Juni 1921 vor.
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